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Neue Vervielfältiger zur Kapitalwertermittlung für lebenslängliche Nutzungen oder Leistungen

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Nießbrauch

Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt zählen zu den beliebtesten Instrumenten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolgeplanung. Nießbrauchslasten sind mit ihrem Kapitalwert erwerbsmindernd zu berücksichtigen. Der Kapitalwert errechnet sich aus dem Jahreswert multipliziert mit dem jeweils maßgeblichen Vervielfältiger.

Neues BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 9.12.2024 (IV D 4 - S 3104/19/10001 :010) die für Bewertungsstichtage ab 2025 geltenden Vervielfältiger bekannt gegeben. Die Multiplikatoren wurden nach der am 21.8.2024 veröffentlichten Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes unter Verwendung eines Zwischenzinses und Zinseszinssatzes von 5,5 Prozent errechnet.

Stand: 28. Januar 2025

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Erscheinungsdatum:

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Kanzlei Dr. Wolfgang Pößl Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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Änderung der Gesellschaftsform – Willkommen bei PPN Partnerschaft mbB.
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte

Ich informiere Sie darüber, dass meine Kanzlei ab dem 01.01.2025 als PPN Partnerschaft mbB firmiert. Unser Team und unser Anspruch an Qualität und Service bleiben unverändert – wir freuen uns darauf, Sie weiterhin kompetent zu beraten.

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