Seitenbereiche

Steuerfortentwicklungsgesetz auszugsweise in Kraft getreten

/infocenter/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/
© Andrii Yalanskyi - stock.adobe.com

Steuerfortentwicklungsgesetz

Der Bundesrat hat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BGBl 2024 I Nr. 449 vom 30.12.2024) zugestimmt. Die gekürzte Fassung enthielt folgende Regelungen, die zum Jahresanfang 2025 in Kraft getreten sind:

Einkommensteuertarif, Kindergeld

Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag für 2025 wurde von € 11.784,00 auf € 12.096,00 angehoben. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift in 2025 ab einem zu versteuernden Einkommen von € 68.481,00. Der Kinderfreibetrag steigt von € 6.612,00 auf € 6.672,00. Das Kindergeld wurde vom 1.1.2025 an um € 5,00 auf € 255,00 pro Kind und Monat angehoben. Vom Finanzausschuss unverändert übernommen wurden die Anpassungen der Freigrenzen im Solidaritätszuschlaggesetz. Der Solidaritätszuschlag wird künftig fällig ab einer festgesetzten Einkommensteuer von € 19.950,00 (€ 39.900,00 für Zusammenveranlagte, bisher € 36.260,00).

Nicht umgesetzte Maßnahmen

Gestrichen wurden u. a. folgende Maßnahmen:

  • Änderungen bei den Lohnsteuerklassen III und V (Überführung dieser Steuerklassenkombination bei erwerbstätigen Ehegatten in das Faktorverfahren).
  • Erhöhung der Betragsgrenze für Wirtschaftsgüter, für welche die Pool-Abschreibung gewählt werden kann von € 1.000,00 auf € 5.000,00 sowie eine Reduzierung der Abschreibungsdauer von fünf auf drei Jahre.
  • Fortführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2024 angeschafft oder hergestellt werden bis einschließlich 31.12.2028.
  • Anhebung des Bemessungsgrundlagenhöchstbetrags für die Forschungszulage.

Darüber hinaus gestrichen wurden die Steuerbefreiung der Stiftung Generationenkapital, die geplante Digitalisierung der Sterbefallanzeigen sowie die Anpassungen an die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs/EuGH bezüglich Kindergeldleistungen für Unionsbürger.

Stand: 28. Januar 2025

Bild: Dee karen - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Ihr Partner in Nürnberg! Egal ob Steuerberatung, Beratung von Gründern, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung oder Unternehmensnachfolge wir beraten Sie umfassend und persönlich. Wir sind auch als Gutachter tätig und haben große Erfahrung in der Digitalisierung. Alles aus einer Hand - kontaktieren Sie unsere Experten. Wir freuen uns auf Sie!

Kanzlei Dr. Wolfgang Pößl Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Änderung der Gesellschaftsform – Willkommen bei PPN Partnerschaft mbB.
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte

Ich informiere Sie darüber, dass meine Kanzlei ab dem 01.01.2025 als PPN Partnerschaft mbB firmiert. Unser Team und unser Anspruch an Qualität und Service bleiben unverändert – wir freuen uns darauf, Sie weiterhin kompetent zu beraten.

OK