Seitenbereiche

Betriebsausgaben: Welche Ausgaben kann man steuerlich absetzen und wie funktioniert das?

Dazu zählen all jene Aufwendungen und Ausgaben, die durch den Betrieb eines Unternehmens veranlasst sind, wie z. B. Gründungskosten bzw. Anlaufkosten für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs, Aufwendungen für die Anschaffung von Computern, Abschreibung für Abnutzung, Fortbildungskosten etc. Aufwendungen für die eigene Lebensführung können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben sind auch Aufwendungen für Gegenstände des persönlichen Gebrauchs wie Brille oder Armbanduhr.

Wie mindern die Betriebsausgaben die zu zahlenden Steuern?

Betriebsausgaben werden von den Einnahmen abgezogen und mindern so den zu versteuernden Gewinn. Der Gewinn ist wiederum die Bemessungsgrundlage für die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.

Ist die Gewerbesteuer ebenfalls als Betriebsausgabe abziehbar? Der Abzug der Gewerbesteuerlast von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ist nicht abziehbar, sie zählt zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben.

Stand: 30.09.2021

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Themen

Wir sind Ihr Partner in Nürnberg! Egal ob Steuerberatung, Beratung von Gründern, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung oder Unternehmensnachfolge wir beraten Sie umfassend und persönlich. Wir sind auch als Gutachter tätig und haben große Erfahrung in der Digitalisierung. Alles aus einer Hand - kontaktieren Sie unsere Experten. Wir freuen uns auf Sie!

bypass_cookies_title

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige Cookies sind für den Betrieb der Website technisch notwendig, während andere Cookies statistischen Zwecken dienen. Sie können selbst entscheiden, ob Sie Cookies für statistische Zwecke zulassen wollen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Diese Cookies müssen unbedingt gesetzt werden, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Wir erfassen anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.