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Werbungskosten: News zum Thema

Sonderausgabenabzug der Erstausbildungskosten

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Aufwendungen für Professorentitel

Finanzgericht erkennt Betriebsausgabenabzug an

Absetzbarkeit des Arbeitszimmers während der Corona-Krise

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Besonderheiten bei der Vermietung von Wohnungen mit einer Wohnfläche von über 250 qm

Abgleich der Mieteinnahmen mit dem für das jeweilige Kalenderjahr geltenden ortsüblichen Mietzinsniveau zum vollen Werbungskostenabzug erforderlich

Kampf gegen Steueroasen

Das Bundeskabinett hat am 31.3.2021 den Entwurf eines „Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze“ beschlossen.

Strafzinsen im Steuerrecht

Werbungskosten oder negative Kapitalerträge

Therapiehund

Auch Angehörige der Heilberufe können sich in ähnlichen Fällen auf diese positive Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Münster berufen.

Aufwendungen im Zusammenhang mit Fondsbeteiligungen

Welche Sonderwerbungskosten Investmentfondsanleger geltend machen können

Arbeitszimmervermietung an den Arbeitgeber

Vermietet der Arbeitnehmer sein Homeoffice-Zimmer an den Arbeitgeber?

Verpflegungsmehraufwendungen

Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.

Kein Werbungskostenabzug für Erststudium

Aufwendungen für ein Erststudium können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Homeoffice in Corona-Zeiten: Ausstattung durch den Arbeitgeber

Einkommensteuerliche Behandlung von Kostenzuschüssen

Neue Höchstbeträge für Umzugsaufwendungen 2020

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Neue Höchstbeträge für Umzugsaufwendungen 2020

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

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